Bundesratsentscheid vom 3.12.21 – Aquafit und Yoga
3G für Aquafit und Yoga

Gemäss Bundesratsentscheid vom 2. Dezember 2021, gilt ab Montag, 6. Dezember 2021 neu die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) auch für das Ausüben von Sport in festen bestehenden Gruppen. Damit ohne Maske trainiert werden kann, werden die Kontaktdaten erfasst.

Was bedeutet dies fürs Aquafit?

Neu:
- Vorweisen eines Zertifikats.
- Ab sofort sind auch flex Daten wieder möglich, d.h. man kann sich auch für andere Tage und Zeiten (als in der gewohnten Gruppe) anmelden.

Wie gehabt:
- Maskenpflicht vom Betreten des Gebäudes bis zum Beckenrand.
- Hände desinfizieren beim Eintreten.
- Nur symptomfrei ins Training kommen.
- Wenn immer möglich Abstand halten.
- Abmeldung bis 5 Stunden vor Lektionsbeginn kostenlos möglich.
- Führung der Kontaktdaten zwecks Contact Tracing.

Was bedeutet dies fürs Yoga?

Neu:
- Vorweisen eines Zertifikats.
- Man kann nun auch wieder in weitere Stunden kommen und nicht nur in diejenige, in die man eingeteilt wurde.
- Damit nicht zu viele Teilnehmer*innen in eine Stunde kommen, bitte jeweils kurz anmelden, wenn man teilnehmen möchte.

Wie gehabt:
- Maskenpflicht vom Betreten des Gebäudes bis zur Yoga Matte.
- Hände desinfizieren beim Eintreten.
- Wenn immer möglich Abstand halten.
- Nur symptomfrei ins Training kommen.
- Zoom Lektionen bleiben ohne Voranmeldung.
- Führung der Kontaktdaten zwecks Contact Tracing.